Pestalozzischule / Büttelborn

Unsere Schulordnung

In unserer Schule sollen sich alle wohl fühlen. Damit dies möglich ist, verhalten wir uns höflich, rücksichtsvoll und hilfsbereit. Diese Schulordnung soll dazu beitragen, dass jeder für das Zusammenleben in der Schule Verantwortung übernimmt.

 

Schulordnung

  •   Sie regelt das Verhalten innerhalb der Schule.
  •   Sie sorgt für einen geordneten Ablauf des Schulvormittags.
  •   Sie bietet Schutz und Sicherheit für alle in der Schule zusammen arbeitenden  Menschen.

 

Umgang miteinander

  • Wir achten darauf, den anderen nicht zu verletzen, weder mit dem was wir sagen, noch mit dem, was wir tun.
  • Wir drängeln, schubsen oder rennen im Schulgebäude nicht, um Unfälle zu vermeiden.
  • Wir verhalten uns leise, um andere Klassen bei ihrer Arbeit nicht zu stören.

 

Umgang mit Sachen

  • Um uns wohl zu fühlen, halten wir unsere Schule sauber.
  • Das Schulgebäude und das Eigentum anderer achten wir und beschädigen es nicht mutwillig.
  • Wir beschädigen keine Pflanzen und Bäume.

 

Verhalten vor dem Unterricht

  • Wir kommen pünktlich zur Schule, frühestens um 7:30 Uhr, wenn wir zur 1. Stunde Schule haben, da dann erst die Aufsicht beginnt. Eine Aufsicht vor den folgenden Unterrichtsstunden gibt es nicht, ich wende mich dann an eine Lehrerin in einem Klassenraum.
  • Wir gehen mit dem Klingeln oder nach Aufforderung durch die Aufsichtsperson in unseren Klassenraum und bleiben dort.

 

Verhalten auf dem Schulgelände

  • Während der Schulzeit verlassen wir das Schulgelände nicht.
  • Während der Pause bleiben wir im Schulhof; außer wenn wir zur Toilette müssen (nur im Erdgeschoss).
  • Alle Toiletten müssen wir sauber hinterlassen und benutzen sie nicht als Spiel- oder Aufenthaltsort.
  • Bei starkem Regen bleiben wir in den Klassenräumen.
  • Wir dürfen nicht mit Schneebällen, Sand, Steinen, Stöcken, Laub und anderen Dingen werfen.
  • Wir klettern nicht auf Bäume.
  • Messer und andere gefährliche Dinge dürfen  wir nicht mit zur Schule bringen.
  • Elektronische Geräte (Handy, Game-Boy etc.) lassen wir zu hause.

 

Regeln beim Spielen

  • Wir stören andere Kinder nicht beim Spielen.
  • Nur Spaßkämpfe sind erlaubt, wir akzeptieren das „Nein“ von Schulkameraden.
  • Bei Streit mit anderen Kindern, versuchen wir, ihn mit Worten zu lösen.
  • Können wir uns nicht einigen, holen wir die Pausenaufsicht.

 

Fahrradordnung

  • Im 4. Schuljahr dürfen wir mit einer schriftlichen Genehmigung unserer Eltern mit dem Fahrrad zur Schule fahren.
  • Das Fahrrad dürfen wir nur an den dafür vorgesehenen Stellen abstellen.
  • Auf dem Schulgelände müssen wir das Fahrrad schieben.
  • Wir berühren und beschädigen die Fahrräder nicht.

 

 

Ergänzungen für die Eltern

Versäumnisse

  • Bitte verständigen Sie am 1. Fehltag eine Mitschülerin oder einen Mitschüler, die dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin Bescheid sagen.
  • Teilen Sie bitte spätestens am 3. Tag der Schule schriftlich mit, warum Ihr Kind der Schule fernbleibt.
  • Sport: Bitte geben Sie Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung mit, wenn es aus gesundheitlichen Gründen von der aktiven Teilnahme an einzelnen Sportstunden befreit werden soll.

 

Haftung für Schuleigentum

Schulbücher (außer Bücher des 1. Schuljahres) und Lernmittel sind Leihgabe des Landes Hessen. Sie müssen sorgfältig behandelt werden und bei Verlust oder Beschädigung ersetzt werden. Deshalb bitte die Bücher zu Beginn eines Schuljahres einbinden. Bei Verlust oder Beschädigung müssen sie ersetzt werden.

 

Änderung von persönlichen Daten

Bitte informieren Sie umgehend schriftlich das Sekretariat bei Änderungen der Adresse, Telefonnummer oder anderer wichtiger persönlicher Daten (z.B. Sorgerechtsänderungen etc.)

 

Unterrichtsanfang und Unterrichtsende

1. Stunde              7.45 Uhr  bis    8.30 Uhr

2. Stunde              8.30 Uhr  bis    9.15 Uhr

Frühstückspause   9.15 Uhr  bis    9.25 Uhr

1. Pause               9.25 Uhr  bis    9.45 Uhr

3. Stunde             9.45 Uhr  bis  10.30 Uhr

4. Stunde            10.30 Uhr  bis  11.15 Uhr

2. Pause             11.15 Uhr   bis  11.30 Uhr

5. Stunde           11.30 Uhr  bis  12.15 Uhr

6. Stunde           12.15 Uhr  bis  13.00 Uhr

 

  • Um Ihr Kind zur Selbständigkeit zu erziehen, sollten Sie es nur in den ersten Schulwochen bis zum Schulgelände begleiten.
  • Falls Sie Ihr Kind nach dem Unterricht abholen, warten Sie bitte möglichst nicht im Schulgebäude.

 

Beurlaubungen vom Schulbesuch

Sie können unter Angabe von Grund und Dauer eine Beurlaubung vom Schulbesuch beantragen:

  • durch eine Stunde vom Fachlehrer
  • für bis zu zwei Schultagen vom Klassenlehrer
  • eine Beurlaubung vor oder im Anschluss an Ferien und für längere Zeit muss schriftlich bei der Schulleitung rechtzeitig vorher (3 Wochen) beantragt werden. Sie kann nur in Ausnahmefällen und einmal während der Grundschulzeit genehmigt werden.

 

Schulunfälle und Sachbeschädigungen

Unfälle während der Unterrichtszeit, der Pause, bei Schulveranstaltungen und auf dem Schulweg müssen, sofern sie der Schule nicht bekannt sind, unverzüglich gemeldet werden, um diese der Versicherung anzeigen zu können. Bei unverschuldeter Beschädigung von Privateigentum in der Schule durch Dritte kann die Schadenspflicht des Schulträgers in Anspruch genommen werden.

 

Ordnungsmaßnahmen

Jeder, der den reibungslosen Ablauf in der Schule verhindert und gegen die Regeln der Schulordnung verstößt oder Schuleinrichtungen mutwillig zerstört, muss mit pädagogischen- und Ordnungsmaßnahmen rechnen.

 

Diese Schulordnung wurde am 24.11.2004 von der Schulkonferenz genehmigt und im September 2007 sowie im August 2012 überarbeitet.

 

Büttelborn, den 27. August 2012

                                                       

Brigitta Schlechta                              Roland Veit

Rektorin                                           Elternbeiratsvorsitzender